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   BGH, 20.09.1957 - 2 StR 52/57   

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https://dejure.org/1957,4340
BGH, 20.09.1957 - 2 StR 52/57 (https://dejure.org/1957,4340)
BGH, Entscheidung vom 20.09.1957 - 2 StR 52/57 (https://dejure.org/1957,4340)
BGH, Entscheidung vom 20. September 1957 - 2 StR 52/57 (https://dejure.org/1957,4340)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.09.1957 - 2 StR 52/57
    Auf die vom Angeklagten für notwendig gehaltene weitere Befragung seiner selbst und der vernommenen Zeugin Sch. kann sie nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 12.01.1956 - 3 StR 626/54
    Auszug aus BGH, 20.09.1957 - 2 StR 52/57
    Nach § 49 Abs. 1 GVG war derjenige Hilfsschöffe zu berufen, der nach den Eintragungen in der Liste dem Hilfsschöffen folgte, der vor Eingang der Verhinderungserklärung als letzter zur Dienstleistung herangezogen worden war (BGHSt 9, 203, 207) [BGH 12.01.1956 - 3 StR 626/54].
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 20.09.1957 - 2 StR 52/57
    Soweit die Revision darüber hinaus eine mangelnde Aufklärung des Sachverhalts geltend macht, entspricht die Rüge nicht den Erfordernissen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, da keine weiteren Aufklärungsmittel angegeben sind (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der

    Auszug aus BGH, 20.09.1957 - 2 StR 52/57
    Für die Begründung der Nichtvereidigung eines Zeugen nach dieser Vorschrift genügt es deshalb, wenn allen Beteiligten erkennbar gemacht wird, welche der gesetzlichen Voraussetzungen des § 61 Nr. 2 StPO das Gericht als gegeben ansieht, bei deren Vorhandensein es nach seinem Ermessen von der Vereidigung absehen kann (BGHSt 1, 175 ff).
  • BGH, 04.10.1956 - 4 StR 294/56
    Auszug aus BGH, 20.09.1957 - 2 StR 52/57
    Die von der Revision geäusserten Bedenken gegen die Verfassungsmässigkeit der in §§ 24 Abs. 1 Nr. 2, 74 Abs. 1 GVG getroffenen Zuständigkeitsregelung sind, wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, unbegründet (BGHSt 9, 367; BGH 5 StR 382/56 vom 11. Dezember 1956).
  • BGH, 30.01.1951 - 3 StR 29/50
    Auszug aus BGH, 20.09.1957 - 2 StR 52/57
    Ein solcher Verdacht rechtfertigte aber bereits seine Nichtvereidigung aus § 60 Nr. 3 StPO (BGH in NJW 1951, 324; RGSt 64, 296, 298).
  • BGH, 11.12.1956 - 5 StR 382/56
    Auszug aus BGH, 20.09.1957 - 2 StR 52/57
    Die von der Revision geäusserten Bedenken gegen die Verfassungsmässigkeit der in §§ 24 Abs. 1 Nr. 2, 74 Abs. 1 GVG getroffenen Zuständigkeitsregelung sind, wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt entschieden hat, unbegründet (BGHSt 9, 367; BGH 5 StR 382/56 vom 11. Dezember 1956).
  • RG, 05.01.1923 - IV 559/22

    1. Zum Begriff des "Teilnehmers" im Sinne des § 56 Nr. 3 StPO. 2. Wird die

    Auszug aus BGH, 20.09.1957 - 2 StR 52/57
    Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob der Tatrichter dabei einen von ihm verwendeten Rechtsbegriff verkannt hat (BGH in NJW 1952, 273; RGSt 57, 186, 187).
  • RG, 12.09.1930 - I 950/30

    1. Wann beginnt die Verjährung der sog. passiven Bestechung, wenn sie durch

    Auszug aus BGH, 20.09.1957 - 2 StR 52/57
    Ein solcher Verdacht rechtfertigte aber bereits seine Nichtvereidigung aus § 60 Nr. 3 StPO (BGH in NJW 1951, 324; RGSt 64, 296, 298).
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Fällt ein Hauptgeschworener für eine Sitzung oder Tagung weg, so ist grundsätzlich derjenige Hilfsgeschworene heranzuziehen, der in dem Zeitpunkt, in dem der Antrag des Hauptgeschworenen auf Entbindung von seinem Amt beim Gericht eingeht oder sonst der Hinderungsgrund bekannt wird, an bereitester Stelle der Hilfsge-chworenenliste steht (BGH Urt. vom 18. September 1957 - 2 StR 52/57 - KMR 6. Aufl. GVG § 49 Anm. 3 a; Schäfer a.a.O. GVG § 49 Anm. 4 b); Kleinknecht, StPO 30. Aufl. § 49 GVG Anm. 4).
  • BGH, 09.08.1968 - 4 StR 149/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Anforderungen

    Dabei war für die Reihenfolge, in der an die Stelle eines verhinderten Hauptgeschworenen der an nächstbereiter Stolle der Liste stehende Hilfsgeschworene zu berufen war, die Reihenfolge des Eingangs der - vom Vorsitzenden des Schwurgerichts anerkannten - Verhinderungserklärungen maßgebend (BGH 2 StR 52/57 vom 18. September 1957: 2 StR 7/59 vom 24. Juni 1959, mitgeteilt auch bei Herlan in GA 1959, 336, 338).
  • BGH, 17.01.1979 - 3 StR 430/78

    Verurteilung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Entführung und vorsätzlicher

    Der Revision ist zuzugeben, daß sich für ihre Auffassung, es komme - ohne weitere Differenzierung - lediglich auf den Eingang des (später anerkannten) Befreiungsgesuchs beim Landgericht an, eine Reihe von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu § 49 GVG anführen läßt (u.a. BGH, Urteile vom 18. September 1957 - 2 StR 52/57 -, 9. August 1968 - 4 StR 149/68 = VRS 36, 20 und 5. April 1973 - 2 StR 427/70 - Beschlüsse vom 20. Juni 1973 - 2 StR 124/73 - und 27. März 1974 - 2 StR 312/73 - Urteil vom 30. Oktober 1974 - 2 StR 509/74 - Beschlüsse vom 1. August 1975 - 2 StR 141/75 - und 21. Januar 1976 - 2 StR 667/75 - Urteil vom 14. November 1978 - 5 StR 546/78 - vgl. auch Willms DRiZ 1975, 407; Rieß DRiZ 1977, 289, 295).
  • BGH, 24.06.1959 - 2 StR 7/59

    Rechtsmittel

    Für einen Fall des § 49 GVG hat der erkennende Senat im Urteil 2 StR 52/57 vom 18. September 1957 entschieden, daß für die Frage, welcher Hilfsschöffe nach der Reihenfolge der Liste anstelle eines an der Mitwirkung in einer einzelnen Sitzung verhinderten Hauptschöffen heranzuziehen ist, der Zeitpunkt maßgebend ist, zu dem die Erklärung des Hauptschöffen, verhindert zu sein, bei der Geschäftsstelle des Landgerichts eingeht, nicht aber der Zeitpunkt, an dem der Vorsitzende der Strafkammer den Hinderungsgrund anerkennt und die Ladung des Hilfsschöffen anordnet.
  • BGH, 10.02.1976 - 1 StR 802/75

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anspruch auf einen gesetzlichen Richter -

    Es kann daher hier dahingestellt bleiben, ob beim Vorliegen mehrerer Befreiungsgesuche verhinderter Hauptschöffen für den Ersatz durch den nächstbereiten Hilfsschöffen stets die Reihenfolge des Eingangs der - vom Vorsitzenden anerkannten - Verhinderungserklärungen maßgebend ist (vgl. einerseits BGH, Urteil vom 18. September 1957 - 2 StR 52/57; BGH bei Herlan GA 59, 338; BGH VRS 36 S. 20, andererseits BGH, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73; s. hierzu auch BGH, Urteil vom 10. Juni 1975 - 1 StR 192/75 sowie Willms DRiZ 1975, 407).
  • BGH, 20.06.1973 - 2 StR 124/73

    Folgen der Verhinderung eines Hauptschöffen - Auswahlverfahren zur Berufung eines

    Der dafür maßgebende Zeitpunkt war der Eingang der Verhinderungserklärung der Hauptschöffin A. bei der Geschäftsstelle des Landgerichts (vgl. BGH bei Herlan GA 1959, 336, 338; BGH, Urteil vom 18. September 1957 - 2 StR 52/57 - BGH, Urteil vom 9. August 1968 - 4 StR 149/68 -), also der 7. August 1972.
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